Google testet wieder einmal neue Funktionen, vor kurzem haben einige Benutzer berichtet, dass sich ihre Suchergebnisse ändern, während sie eine Suchanfrage eingeben. Ein Beispiel dafür kann hier gesehen werden:


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Letzte Woche hat Google Agenturen und Kunden offiziell darüber informiert, dass die AdWords-Markenrichtlinien (fälschlicherweise oft als “Markenschutzrichtlinien” bezeichnet) zum 14. September geändert werden: Die in Großbritannien bereits seit 2008 gültige Richtlinie erlaubt es Firmen auf Markenbegriffe zu bieten, auch wenn sie nicht Eigentümer dieser Marke sind. Gleichzeitig wird in Großbritannien die Richtlinie eingeführt, die bereits seit längerer Zeit in den USA verfolgt wird: Dort ist nicht nur das Bieten auf einen Markennamen erlaubt, sondern auch die Verwendung des Markennamens im Text der AdWords-Anzeige.
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